Statuten

Quartierverein Oberburg 5210 Windisch

gegründet 15. August 1983



1. Name, Zweck und geographische Ausdehnung

1.1
Unter dem Namen Quartierverein Oberburg besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein, welcher politisch und konfessionell neutral ist.

1.2
Der Verein fördert die Gemeinschaft im Quartier. Er nimmt die öffentlichen Interessen der Quartierbewohner wahr und setzt sich für diese ein.

1.3
Das Einzugsgebiet des Quartiervereins umfasst die Dorfteile Oberburg, Letten-Dohlenzelg, Zelgli-Dägerli und Chapf. Es wird gegenüber dem übrigen Gemeindegebiet begrenzt durch die Linie Hauserstrasse -Zürcherstrasse.

2.  Mitgliedschaft

2.1
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 18. Altersjahr vollendet hat, im genannten Einzugsgebiet wohnt oder besondere Beziehungen dazu hat.

2.2
Eintritte können jederzeit durch Anmeldung beim Vorstand erfolgen, Austritte jedoch nur schriftlich auf Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist.

2.3
Gönnermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein unterstützen will. Ein Anspruch auf das Stimmrecht besteht nicht.

2.4
Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, können von der Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Jahresbeitrages befreit.

2.5
Mitglieder, welche den Vereinsinteressen zuwiderhandeln oder den Jahresbeitrag nicht bezahlen, können auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Für den Ausschluss bedarf es der Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung.


3. Organisation

Die Organe des Vereins sind:

a) Generalversammlung

b) Mitgliederversammlung

c) Vorstand

d) Rechnungsrevisoren


4. Generalversammlung

4.1
Die Generalversammlung findet jeweils im 1. Quartal eines Jahres statt.

4.2
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann auf Verlangen und unter Angabe von Gründen von einem Fünftel der Mitglieder oder dem Vorstand einberufen werden.

4.3
Die Einladung mit Traktandenliste hat mindestens 3 Wochen vor der Generalversammlung an alle stimmberechtigten Mitglieder zu erfolgen. Das Stimmrecht besitzen alle Mitglieder und Ehrenmitglieder.

4.4
Anträge von Mitgliedern zuhanden einer ordentlichen Generalversamm-lung sind bis 10 Tage vorher dem Vorstand schriftlich einzureichen und von diesem auf die Traktandenliste zu setzen.

4.5
In die Zuständigkeit der Generalversammlung fallen:

a)
Erlass und Revision der Statuten

b)
Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren

c)
Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung

d)
Genehmigung des Voranschlages und Festsetzung der Mitgliederbeiträge unter Berücksichtigung von Ziffer 8.5 der Statuten

e)
Festlegung der Finanzkompetenz des Vorstandes

f)
Genehmigung des Jahresprogramms

g)
Ernennung von Ehrenmitgliedern


5. Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe einberufen werden. Sie beschliessen endgültig über die zu behandelnden Geschäfte. Das Stimmrecht besitzen alle Mitglieder und Ehrenmitglieder.


6. Vorstand

6.1
Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten und 3-5 Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte bei Bedarf einen Vizepräsidenten und konstituiert sich im Übrigen selbst.

6.2
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

6.3
In die Zuständigkeit des Vorstandes fallen:

- Administrative und organisatorische Führung des Vereins

- Vorbereitung von General- und Mitgliederversammlungen

- Durchführung des Jahresprogrammes

- Organisation von Veranstaltungen, Aktionen und Dienstleistungen

- Vertretung des Vereins nach aussen

- Aufnahme von Mitgliedern

6.4
Der Verein verpflichtet sich rechtsverbindlich durch Unterschrift des Präsidenten oder Vizepräsidenten und eines weiteren Vorstandmit-gliedes.
Dem Kassier wird für die ordentlichen Kassageschäfte Einzelunterschrift erteilt.


7. Rechnungsrevisoren

Es werden 2 Rechnungsrevisoren gewählt. Diese prüfen die Jahresrechnung, erstatten der Generalversammlung Bericht und stellen Anträge zu deren Handen. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.


8. Finanzen

8.1
Die zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlichen Mittel werden durch Mitgliederbeiträge, Sammlungen und Spenden aufgebracht.

8.2
Über Einnahmen und Ausgaben ist nach kaufmännischen Grundsätzen Buch zu führen. Die Bücher sind alljährlich auf Ende des Kalenderjahres abzuschliessen und mit dem Bericht der Rechnungsrevisoren der Generalversammlung vorzulegen.

8.3
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen.

8.4
Vorstand und Revisoren amten ehrenamtlich.

8.5
Der Mitgliederbeitrag beträgt höchstens 20 Franken pro Jahr.


9. Verschiedenes und Schlussbestimmungen

9.1
Vereinsbeschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmenden gefasst.
Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht die Mehrheit geheime Abstimmung bzw. Wahl beschliesst.

9.2
Eine Revision der Statuten kann vom Vorstand oder von einem Mitglied an jeder Mitgliederversammlung beantragt und an der nächstfolgenden Generalversammlung durch Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

9.3
Die Auflösung des Vereins erfolgt bei einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder durch Vereinsbeschluss.
In diesem Fall wird das Vereinsvermögen bei der Aargauischen Kantonalbank, Brugg, für die Dauer von 2 Jahren zinstragend angelegt. Bildet sich innert dieser Frist kein neuer Verein mit gleichem Namen und ähnlichem Zweck, fällt der dannzumal vorhandene Saldobetrag dem Betagtenzentrum Lindenpark Windisch zu.

9.4
Offizielles Publikationsorgan ist das Windischer Vereinsblatt. Einladung werden auf dem Zirkularweg bekanntgegeben.

9.5
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 1. März 2018 genehmigt und treten sofort in Kraft.
Die Statuten der Gründungsversammlung vom 15. August 1983 mit Anpassung vom 24. September 2002 und 25. Februar 2005 werden auf diesen Zeitpunkt hin aufgehoben.

 

Windisch, 2. März 2017   Die Präsidentin:

                                              Elsbeth Hofmänner

 

                                              Die Aktuarin:

                                              Nicci Lomax

 

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